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Offenlegung
Pharmazeutische Unternehmen haben sämtliche geldwerten Leistungen an Angehörige der Fachkreise und Institutionen zu dokumentieren und offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt einmal pro Kalenderjahr auf einer öffentlich zugänglichen Webseite in deutscher und/oder englischer Sprache für die maximale Dauer von 3 Jahren auf Verantwortung des pharmazeutischen Unternehmens.
Die Offenlegungsverpflichtung beginnt mit 1. Juli 2016.
Offenlegungsliste Patientenorganisationen
Transparenz
Die Zusammenarbeit zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Patientenorganisationen hat transparent gestaltet zu sein. Pharmazeutische Unternehmen haben daher über diese Zusammenarbeit nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen, aus denen sich die vom pharmazeutischen Unternehmen unterstützte Patientenorganisation sowie Art, Umfang und Zweck dieser Unterstützung ergeben.
Veröffentlichungspflichten
a) Pharmazeutische Unternehmen haben im Internet auf ihrer jeweiligen Website alle Patientenorganisationen öffentlich zugänglich anzuführen, die vom pharmazeutischen Unternehmen Unterstützungen erhalten oder mit diese Vereinbarungen nach Artikel des Pharmig Verhaltenscodex 10.4 abgeschlossen haben. Die Veröffentlichung hat Art, Umfang und Zweck der Unterstützung oder Art, Umfang und Zweck der Leistung zu umfassen.
Die vollständige Information zum Thema Transparenz sowie Veröffentlichungspflichten können Sie hier im Verhaltenscodex der Pharmig nachlesen.
Offenlegungsliste Patientenorganisationen 2019
Offenlegungsliste Patientenorganisationen 2020
Offenlegungsliste Patientenorganisationen 2021